Kosten
Unsere Psychotherapeutische Praxisgemeinschaft ist von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Abrechnung von Verhaltenstherapie mit gesetzlichen Krankenkassen ermächtigt. Damit die Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie übernehmen, muß eine behandlungsbedürftige Problematik nach dem Psychotherapie-Katalog der Krankenkassen vorliegen. In den probatorischen Sitzungen werden in einer gründlichen Diagnostik die Probleme abgeklärt und Informationen über die Psychotherapie gegeben. Erst danach wird ein Antrag bei der Krankenkasse auf Kostenübernahme gestellt. Bei Zustandekommen einer Therapie wird zu Beginn eines jeden Quartals die Versichertenkarte benötigt.
Private Krankenkassen übernehmen in der Regel ebenfalls die Behandlungskosten, wobei die Rechnungen an den Patienten gesendet werden und von diesem unabhängig von der Erstattung seitens der Versicherung fristgerecht zu begleichen sind.
Paarberatungen, Paartherapie, Hypnotherapie, Coaching und Supervision sind keine Leistungen der Krankenkassen und müssen daher von Ihnen selbst finanziert werden.