Behandlungspflichten unserer Praxisgemeinschaft
Wir sind verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung entsprechend den Psychotherapievereinbarungen des Bundesausschusses für Ärzte und Krankenkassen durchzuführen. Sie unterliegen der Schweigepflicht sowie der Pflicht, die Behandlung nach dem aktuellen Kenntnisstand der wissenschaftlichen Forschung durchzuführen, diese schriftlich zu dokumentieren und berufsethische Grundsätze einzuhalten.